Bürger*innenbeteiligung wird von der Verwaltung mit Füßen getreten
Seit die Bürgerinitiative (BI) - Wir für Dissen – aktiv ist, hat sich die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den politischen und verwaltungstechnischen Belangen der Stadt sehr deutlich verändert. Und zwar sehr zum Positiven. Mittlerweile unterstützen mehr als 140 Mitglieder*innen die Arbeit in der BI und bei der Kommunalwahl ist es den Wähler*innen gelungen, 4 neue Personen in den Rat zu wählen.
Eines unserer Kernthemen ist die Bürger*innenbeteiligung!
Der Einsatz der BI hat dazu geführt, dass zu den bekannten Einwohnerfragestunden (2 -3 Mal im Jahr, wenn sie denn stattfinden), es in jeder Rats- oder Ausschusssitzung, eine Einwohnerfragestunde zu Beginn und am Ende der jeweiligen Sitzung gibt.
Nun kommt der Vorschlag der Verwaltung:
Die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung wird abgeschafft!
Die Einwohnerfragestunde vor Ende der Sitzung findet nur noch statt, wenn die anwesenden Ratsleute mit 75% dafür stimmen, eine Fragestunde durchzuführen.
Auch dass nur der Bürgermeister auf gestellte Fragen antwortet und nicht die jeweils angesprochenen Ratsmitglieder*innen ist nicht hinzunehmen.
Das ist Ausgrenzung und kann von den Ratsfrauen und –herren nicht gewollt werden.
Diese Verwaltungsvorschläge sind vom Rat abzulehnen!
In der Wahlwerbung vor der Kommunalwahl haben alle Parteien damit geworben, gemeinsam / zusammen / wir / für die Bürger*innnen.
Nun warten wir mal die Entscheidung ab und wollen sehen, wie ehrlich die Aussagen gemeint sind.
Wir informieren Sie, wer wie abgestimmt hat!
Überall, ob in der Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik wird mehr Bürger*innenbeteiligung und mehr Demokratie gewünscht, ja eingefordert.
Nur in Dissen nicht.
§ 17 Einwohnerfragestunde (Vorschlag der Verwaltung)
(1) Am Ende einer öffentlichen Ratssitzung kann eine Einwohnerfragestunde statt-
finden. Deren Durchführung beschließt der Rat mit einer Mehrheit von drei Vier-
teln der anwesenden Mitglieder. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsit-
zenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Dissen aTW kann Fragen zu
Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der
Stadt stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatz-
fragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage
beziehen müssen.
(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister beantwortet.
Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von die-
sen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.
Nachtrag (19.12.2021):
Inzwischen hat die NOZ dieses Thema aufgegriffen. Den Artikel findet ihr hier.
Außerdem wurde auch ein Kommentar dazu verfasst. Den Link dazu findet ihr hier.
DNI, 11.12.2021