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Bürgermeisterwahl in Dissen ist ungültig!

 

Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die Wahl des Bürgermeisters in Dissen, vom 26. Mai 2019, für ungültig erklärt.

Begründung: Wahlbeeinflussung in 2 Punkten

1. Das Fotografieren, Verändern und Verbreiten von Wahldokumenten über die sozialen Netzwerke, durch eine Wahlhelferin im Wahlraum, ist unzulässig.

2. Die erfolgte Aufforderung an Wähler im Wahlraum durch eine Wahlhelferin, einen bestimmten Kandidaten zu wählen, ist unzulässig.

Wir für Dissen begrüßt das Urteil, das in seiner Klarheit nicht deutlicher hätte ausfallen können.

Wir für Dissen begrüßt, dass das Gericht in seiner Begründung das Verständnis des normalen, mündigen Bürgers wiedergegeben hat.

Wahlbeeinflussung im Wahlraum ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Wahlrecht.

Wir für Dissen begrüßt auch, dass das Gericht dem scheidenden Bürgermeister Nümann in seiner Einschätzung zur Wahlbeeinflussung Recht gegeben hat. Die CDU und UWG hatten ihm vorgeworfen, sich bei der Beurteilung des Fehlverhaltens einer Wahlhelferin nicht korrekt verhalten zu haben.

Wir für Dissen ruft dazu auf, die Neuwahl, wie eigentlich selbstverständlich, nach allen geltenden demokratischen Regeln und Wahlgesetzten vorzubereiten und durchzuführen.

Und Wir für Dissen erwartet von allen Beteiligten eine gebotene Fairness, die im Wahlkampf der jetzt ungültigen Wahl deutlich belastet war.

Der Link zum NOZ-Artikel "Gericht erklärt Bürgermeisterwahl in Dissen für ungültig" ist hier (Paywall).

Den Link zum NOZ-Kommentar von Stefanie Admomeit mit dem Titel "Wahlbeeinflussung bei Dissener Bürgermeisterwahl: Bärendienst unter Freunden" findet ihr hier (Paywall).

Auch der NDR hat zum Gerichtsurteil einen Artikel online gesetzt. Diesen findet ihr hier.

 

31.10.2019