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Übersetzung

 
 
 

 

Arbeitskreis "Klimaschutz, Infrastruktur & Planung"

 

In diesem Team sind Werner Eversmann (Sprecher), Ulrich Ferber, Birgit Lippold, Thomas Lippold, Dirk Niemann und Thorsten van den Nouland

 

Alle Arbeitskreise sind offen (auch für Nicht-Mitglieder unserer Bürgerinitiative)!

 

Thema: Bebauungsplan Nr. 90 (erhemaliges Krankenhausgelände)

Wir haben unsere Ideen zum Bebauungsplan am 11. Januar 2020 eingebracht.

Das entsprechende Anschreiben findet ihr hier. Zum Anschreiben gab es mehrere Anlagen

  • Die Anmerkungen und Vorschläge (hier).
  • Eine Grafik zur Erläuterung (hier).
  • Einen Auszug aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Dissen (hier).

 

Am 19. Februar 2021 hat uns die schriftliche Stellungnahme per Mail erreicht:

 

hier: Aufstellung Bebauungsplan Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“

Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Dissen aTW hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ beschlossen.

Der Satzungsbeschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ wurde vom Rat der Stadt Dissen aTW in seiner Sitzung am 23.03.2020 und 05.10.2020 gefasst.

Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück am 15.02.2021 hat der Bebauungsplan Nr. 90 „Robert-Koch-Straße“ Rechtskraft erlangt.

Sie haben im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme zu der o.g. Aufstellung des Bebauungsplanes abgegeben.

Das Ergebnis der Abwägung durch den Rat der Stadt Dissen aTW wird Ihnen hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Anhang mitgeteilt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

...

Die schriftliche Mitteilung im Anhang dieser Mail findet ihr hier.

 

Thema: Einwohnerfragestunde

Am 09.12.2019 hat der Rat der Stadt Dissen eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse beschlossen.

Die Änderung erfolgte auf Anregung der CDU-Fraktion (Anlage 1).

Der Rat folgte dem Antrag der CDU-Fraktion, sodass die Geschäftsordnung jetzt folgende Regelungen zur Einwohnerfragestunde hat (Anlage 2).

Damit wird die Einwohnerfragestunde „Zu Beginn“ und „Am Ende“ festgelegt. Die Umsetzung dieser geänderten Geschäftsordnung sieht aber nun so aus: In den Einladungen zu Rats- und Ausschusssitzungen heißt es jetzt:
„Vor Beginn der Sitzung wird den Zuhörern 15 Minuten Gelegenheit gegeben, Fragen zu den Tagesordnungspunkten zu stellen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.“

Die Folge: Alle Angelegenheiten, die „Vor“ oder „Im Anschluss“ an eine Ratssitzung – für die Ausschusssitzungen gilt dies entsprechend – erwähnt werden, sind nicht Inhalt der Ratsarbeit und werden von diesem nicht einmal „Zur Kenntnis genommen“.
Daher erfolgte am 02.03.2020 nach der Ratssitzung eine Frage. Hier (Anlage 3) findet ihr die Frage und die Antwort des Ratsvorsitzenden Detert und des als Bürgermeister amtierenden Stadtoberamtsrat Strakeljahn.
Es bleibt also für Dissen: „Zu Beginn“ in der Geschäftsordnung (= verbindliches Ortsrecht) heißt „Vor Beginn“ in der Praxis.

Mit einem erneuten Anlauf haben wir uns an den Ratsvorsitzenden (Anlage 4) gewandt. Die Antwort des Ratsvorsitzenden findet ihr hier (Anlage 5).

Die Antwort-Email an den Ratsvorsitzenden findet ihr hier (Anlage 6) und das Schreiben selbst hier (Anlage 7). Im Anhang zu diesem Schreiben (Anlage 8) haben wir die Bedeutung der Einwohnerfragestunde in der politisch-demokratischen Ordnung dargestellt.
Diese Email hat Herr Detert an die Verwaltung weitergeleitet. Jetzt wird die Anregung nicht-öffentlich im Verwaltungsausschuss beraten.