„Was regst du dich auf? So funktioniert Politik!“
Dies war die Reaktion meines Umfeldes auf meinen Unmut über den Bericht der CDU-Fraktion im „Dissen Pur“ Heft vom Dezember 2021 (hier).
Genauer gesagt über folgende Aussage:
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"In der Grundschule erfolgte auf Antrag unserer Fraktion die Erstellung eines wohn- und umweltmedizinischen Gutachtens. Dieses war nötig geworden, da es in einzelnen Klassenräumen zu Geruchsbelästigungen gekommen war und bei den Lehrkräften, Eltern und Reinigungskräften eine große Unsicherheit zurückblieb, was das zunächst erstellte Gutachten betraf."
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Dabei schrieb die CDU in ihrem „Dissen Pur“ Heft vom Dezember 2020 (hier) noch, nachdem im Herbst in zwei Klassenräumen die Fußböden ausgetauscht worden waren:
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„Es stinkt nicht mehr. Geruchsproblematik in der Grundschule beseitigt.“
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Damit war für die CDU das Problem damals gelöst. Obwohl in der Grundschule alle Klassenräume mit dem gleichen Fußbodenbelag ausgestattet sind und der Baubiologe, der das Gutachten im Dezember 2019 erstellt hatte, dazu riet, ein wohn- und umweltmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen. Gesundheitliche Beschwerden aufgrund der geruchlichen Beeinträchtigung und der nachgewiesenen Formaldehydkonzentration seien nicht auszuschließen, hieß es in seinem Gutachten.
„Wir für Dissen“ hat seit Juni 2020 immer wieder auf die Erstellung dieses Gutachtens gedrängt. Unsere Anregungen wurden aber nie bearbeitet.
Erst als im Februar 2021 durch „Wir für Dissen“ nach §34 NkomVG (Anregungen, die nach diesem § gestellt werden, müssen vom Rat / Verwaltung bearbeitet werden) eine schriftliche Eingabe erfolgte, tat sich etwas: Die CDU brachte in der darauffolgenden Ratssitzung den Antrag zur Erstellung des Gutachtens ein.
Ich bin zwar neu in der Kommunalpolitik (seit November 2021 Mitglied im Rat), aber für mich funktioniert Politik so nicht!!
Ich hoffe, dass auch die Dissener Büger*innen sich diese Art der Politik mit einer letzendlich verfälschenden Darstellung nicht wünschen.
Anmerkung: Das im März 2021 erstellte wohn- und umweltmedizinische Gutachten sagte aus, dass eine gesundheitliche Schädigung der Lehrkräfte und Schüler unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist. Es wurde empfohlen, die Fußböden in den nächsten 2-3 Jahren auszutauschen und bis dahin halbjährliche Raumluftmessungen durchzuführen.
BLI, 08.01.2022